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allgemeine Daten
Die Landesfläche Luxemburgs
beträgt 2 586 km². Die Hauptstadt des Großherzogtums
ist Luxemburg. 441 300 Einwohner hat der Staat Luxemburg (französisch
Luxembourg, luxemburgisch Letzebuerg) und in einem Haushalt leben
durchschnittlich 2,73 Personen. Der Ausländeranteil beträgt
37,3% (Portugiesen, Italiener, Franzosen, Deutsche) und rund
90% der Bevölkerung sind katholisch.
Luxemburgisch (Letzebuergesch) ist neben Französisch und
Deutsch Amtssprache in Luxemburg und entwickelte sich auf der
Grundlage einer moselfränkischen Mundart zur Schrift- und
Verkehrssprache.
Luxemburg ist eine konstitutionelle Erbmonarchie mit einem parlamentarisch-demokratischem
Regierungssystem. Staatsoberhaupt ist der Groß-Herzog.
Er beruft als Exekutivorgan die Regierung unter der Leitung des
Staatsministers. Legislative ist die Abgeordnetenkammer mit 60
Mitgliedern. Als beratendes Organ fungiert der aus 21 Mitgliedern
bestehende Staatsrat. Als Gründungsmitglied der UN (1945),
des Brüsseler Paktes (1948), der NATO (1949), der Montanunion
(1951) und der EWG (1957) spielt Luxemburg in Europa eine wichtige
Rolle. Die Stadt Luxemburg ist zudem Sitz zahlreicher EU-Einrichtungen:
Sekretariat des Europäischen Parlaments, einige Dienststellen
der Kommission der EU, Europäischer Gerichtshof, Europäischer
Rechnungshof und Europäische Investitionsbank.
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Fernsehen
Nur 1% der luxemburgischen Haushalte
verfügen über keinen Fernseher. Neben dem luxemburgischen
Fernsehsender RTL Tele Letzebuerg können die Zuschauer etwa
30 ausländische Programme empfangen.
RTL Tele Letzebuerg hat die höchsten Marktanteile in Luxemburg.
Danach folgen die ausländischen Sender RTL Television, ARD,
TF1, PRO 7 und ZDF. Neben TF1 werden wenig francophone Sender
konsumiert. Bei den belgischen Sendern liegt die Zuschauerbeteiligung
unter einem Prozent.
Marktanteile der Fernsehdienste:
98-99
RTL Tele Letzebuerg 15,5%
RTL 11%
PRO 7 9,4%
ARD 7,6%
SAT.1 6,2%
ZDF 6,1%
RTL 2 2,9%
TF 1 9,4%
M6 4%
France 2 2,9%
CLT
Das Rundfunksystem in Luxemburg
wird von der Compagnie Luxembourgeoise de Télédiffusion
(CLT) kontrolliert.
Seit der 1997 erfolgten Allianz zwischen der CLT, der belgischen
Groupe Bruxelles Lambert und der Bertelsmann AG nennt das Unternehmen
sich CLT-UFA S.A..
Die CLT besaß seit Anfang der dreißiger Jahre bis
1991 eine absolute Vormachtstellung. Ihre Aktivitäten beruhen
heute auf einem Konzessionsvertrag mit der Regierung, der Ende
April 1995 für weitere 15 Jahre verlängert wurde.
Die Verselbstständigung von Programmaktivitäten der
CLT-UFA, zum Beispiel in die Bundesrepublik, nach Belgien, den
Niederlanden, Frankreich hat dazu geführt, dass diese Aktivitäten
etablierte und erfolgreiche Bestandteile der jeweiligen nationalen
Rundfunksysteme der Zielländer geworden sind.
1995-96 kam es zu einer Straffung und Abschottung der Kapitalstruktur
der CLT, nachdem die beiden Haupteigner, die belgische Groupe
Bruxelles Lambert (GBL) und die französische Havas durchsetzten,
dass der kontrollierende Einfluss der gemeinsamen Holding Audiofina
auf fast 100 % des Gesellschaftskapital ausgedehnt wurde. Im
Verwaltungsrat von CLT waren vor 1995/96 hauptsächlich luxemburgische
Staatsbürger, jetzt sind nur vier luxemburgische Staatsanghörige
im Verwaltungsrat; der Vorsitzende muss immer luxemburgischer
Staatsbürger sein. Der Generaldirektor muss sich dazu verpflichten,
seinen Wohnsitz in Luxemburg zu haben (Dan Arendt 1998). Er ist
zuständig für die vor Ort angesiedelten Aktivitäten.
Es ist ein Einflussschwund Luxemburgs auf die Geschicke der CLT-UFA
festzustellen. Aufgrund dessen besteht die Befürchtung,
dass der Standort Luxemburg im Gesamtgefüge der CLT-UFA
an Bedeutung verlieren wird und allenfalls als Gesellschaftssitz
auf dem Papier sowie als Domizil der Finanzholding zur Verwaltung
der CLT-UFA-Beteiligungen dienen wird.
Im Jahr 2000 hat die CLT-UFA mit der britischen Firma Pearson
TV fusioniert. Die Gruppe kontrolliert 22 Fernsehsender und 18
Radiostationen in 11 Ländern. Sie produziert 10.000 Programmstunden
pro Jahr. Außerdem gibt die Gruppe 160 Millionen Internetseiten
heraus.
Die Gruppe Bertelsmann hat in die gemeinsame Gesellschaft seine
Fernseh- (RTL Television, RTL2, VOX, Premiere), Radio- und Produktionsbeteiligungen
mitsamt der Programmrechte eingebracht und hat sich seinen Anteil
von 50 % mit einer einmaligen Abfindung von 1,5 Milliarden DM
an Audiofina gesichert. CLT/UFA kontrolliert oder ist beteiligt
an mehr als 20 Fernseh- und 23 Radioprogrammen in elf europäischen
Ländern. Die Vergabe von Sendelizenzen an international
ausgerichtete Radio- und Fernsehprogramme, die teilweise auch
luxemburgische Frequenzen benutzen, ist vorgesehen. Folgende
CTL-Programme machen von dieser Möglichkeit im Fernsehbereich
Gebrauch: RTL Television (Köln), RTL 4 und 5 (Hilversum),
RTL 9 (Metz), RTL TVi und Club RTL (Brüssel), RTL 7 (Warschau).
Auf dem Gebiet der Verteilung von Fernsehprogrammen über
Satellit konnte die in Luxemburg ansässige Société
européenne des satellites (SES) ihre Vormachtstellung
in Europa ausbauen. Das von ihr betriebene Astra-System verfügt
über neue Satelliten mit einer Kapazität von 178 aktiven
Transpondern, über die mehr als 400 Fernseh- und mehr als
300 Radioprogramme sowohl im digitalen als auch im analogen Übertragungsmodus
ausgestrahlt werden.
Das Astra-System hält europaweit einen Marktanteil von über
80 Prozent in der Übertragung von Fernsehprogrammen. Ende
1998 beteiligte sich SES mit 34 Prozent am Kapital des chinesischen
Satellitenbetreibers AsiaSat (Hong Kong). Die kombinierte Ausstrahlungszone
der beiden Satellitensysteme erlaubt heute, 74 % der Weltbevölkerung
auf drei Kontinenten zu erreichen. Die Gesellschaft ist bestrebt,
das weltumspannende Potential ihres Systems durch eine Partnerschaft
mit einem amerikanischen Satellitenbetreiber zu vervollständigen.
SES operiert, genau wie die CLT, im Rahmen eines von der luxemburgischen
Regierung gewährten Konzessionsvertrags, der der öffentlichen
Hand einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts-
und Programmpolitik sichert.
Als rechtliche Grundlagen sind
insbesondere das Mediengesetz von 1991 (loi du 27 juillet 1991
sur les médias électroniques) zu nennen. Es schaffte
nicht nur formell das Rundfunkmonopol der CLT ab, es regelt auch
den Einsatz neuer Übertragungsmittel wie Teletext, Videotext,
Kabelnetze, Satellit sowie terrestrische Sender. Das Gesetz von
1991 ersetzte das Gesetz von 1929, dessen liberale Ausrichtung
Luxemburgs Aufstieg zum bedeutenden Medienstandort während
der vergangenen 60 Jahre förderte und am Ursprung der Entfaltung
der CLT zum ersten kommerziellen Medienkonzern mit europäischer
Bedeutung stand.
In Luxemburg wurde zudem eine
unabhängigen Rundfunkkommission (Commission indépendante
de la radiodiffusion), zuständig für Sendegenehmigungen
und Überwachung der gesetzlichen Vorschriften, sowie ein
beratendes Programmüberwachungsgremium (Conseil national
des programmes) gegründet.
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Radio
Heute gibt es neben zwei nationalen,
vier regionale und zwanzig lokale Radiosender in Luxemburg. Für
die Mehrheit der luxemburgischen Bevölkerung ist das Radio
die Informationsquelle Nummer 1.
Seit 1991 (Liberalisierungsgesetz) hat die CLT auf dem luxemburgischen
Rundfunkmarkt eine gewisse Konkurrenz bekommen: vier kommerzielle,
so genannte regionale Radio-Anbieter, die durch eine Vernetzung
von Frequenzen eine fast flächendeckende Reichweite erreichen.
Im Hörfunkbereich gibt es
Pläne, DAB (Digital Audio Broadcasting) einzuführen.
Zu diesem Zweck wurde 1998 eine DAB-Plattform gebildet, die sechs
Hörfunkanbieter vereinigt (RTL, RSC, Radio Latina, DNR,
Radio Ara, Eldoradio). Diese Plattform fordert eine Starthilfe
von der Regierung in Form einer staatlichen Beteiligung an den
digitalen Ausstrahlungskosten während der Übergangsperiode,
wo Radioprogramme sowohl analog als auch digital verbreitet werden.
Das französische RTL-Radioprogramm wird auf luxemburgischer
Langwellenfrequenz ausgestrahlt und unterliegt formal gesehen
der luxemburgischen Obhut.
Es gibt zwei UKW-Frequenzen mit
landesweiter Verbreitung: Eine Frequenz gehört der CLT,
die andere einer öffentlich-rechlichen Rundfunkanstalt:
"Etablissement public de radio socio-culturelle" (RSC).
Die lokalen Frequenzen wurden verknüpft: 1992 entstehen
vier regionale Sender, die Beschränkungen unterliegen, zum
Beispiel darf keiner der Teilhaber mehr als 25 % der Anteile
an diesen Sendern halten, um eine übermäßige
Konzentration zu verhindern.
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